Die eenergieRENTE als Rückdeckungsversicherung für Unterstützungskassen
Menschen in geschäftsführenden oder leitenden Positionen sind gut in ihrem Job, weil sie unternehmerisch denken und verantwortungsvoll sind. Dazu passt das Konzept der Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse steht für einen unkomplizierten Durchführungsweg, über den Arbeitgeber die bAV abwickeln können. Bei diesem Durchführungsweg zahlt das Unternehmen Zuwendungen (Geld) an die Unterstützungskasse und sagt den Mitarbeitern Versorgungsleistungen für den Ruhestand zu.
Die Rückdeckungsversicherung
Um diese Leistungen zu finanzieren, zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen als Beiträge in die sogenannte Rückdeckungsversicherung ein, wie z. B. in die eenergieRENTE. Die Rückdeckungsversicherung dient der Anlage des Geldes und sichert Risiken wie z. B. den Todesfall ab. Für Arbeitgeber sind die Beitragszahlungen – egal wie sie finanziert sind – Betriebsausgaben. Die Leistungen müssen von den Mitarbeitern versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. Verteilungsmöglichkeiten die Steuerbelastung reduzieren.
Klare Vorteile mit der Unterstützungskasse für Arbeitgeber:
- minimaler Verwaltungsaufwand durch professionelle Abwicklung
- modernes Mitarbeitermotivations- und –bindungsinstrument
- Zuwendungen sind nahezu in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähig, es sind lediglich die Höchstgrenzen der Unterstützungskasse zu beachten.
- geringere Lohnnebenkosten durch Sozialabgabenfreiheit der Zuwendungen bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG
- bilanzneutral für das Unternehmen

