Als Arbeitgeber reduzieren Sie Lohnnebenkosten!
Als Arbeitgeber senken Sie mit der eenergieRENTE als staatlich geförderte betrieblichen Alterversorgung Ihre Lohnnebenkosten enorm, effektiv und nachhaltig. Monat für Monat, Jahr für Jahr. Dafür stehen Ihnen drei etablierte Durchführungswege zur Verfügung:
Die Pensionskasse
Das rechnet sich
Die betriebliche Altersversorgung wird immer unverzichtbarer, weil die gesetzliche Rente für den Lebensstandard im Alter nicht mehr ausreicht. Im Gegensatz zur privaten Vorsorge werden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aus dem Bruttogehalt, also steuer- und i.d.R. sozialversicherungsfrei, angespart. Damit jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer auch diese Möglichkeit nutzen kann, wurde der gesetzliche Anspruch auf Betriebsrente gegenüber dem Arbeitgeber im Jahr 2002 im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht haben Sie als Arbeitgeber eine gewisse Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.
Machen Sie aus dieser Pflicht eine Kür!
Erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung und nutzen Sie damit Ihre Möglichkeit, Lohnnebenkosten lohnend zu reduzieren.
In 20 Jahren können Sie mit 50 Mitarbeitern 504.000,- Euro sparen.
Wenn pro Mitarbeiter monatlich 200,- EUR durch Entgeltumwandlung direkt in die eenergieRENTE fließen, fallen dafür keine Lohnnebenkosten mehr an.
Je mehr Mitarbeiter mitmachen, desto mehr sparen Sie. 1)
| 1 Mitarbeiter | 10.080,- EUR |
| 5 Mitarbeiter | 50.400,- EUR |
| 10 Mitarbeiter | 100.800,- EUR |
| 50 Mitarbeiter | 504.000,- EUR |
Dieses Beispiel zeigt: Für jeden Mitarbeiter spart Ihr Unternehmen monatlich 42,- EUR.
1) Bei 21% angenommenem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Betriebslösung von 20 Jahren.

