Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen
Am 11. Januar 2002 trat die letzte Rentenreform in Kraft. Darin wurde eine Nachhaltigkeitsberichtspflicht für alle Anbieter von Kapitalanlagen verankert.
Alterszertifizierungsgesetz (AltZertG) § 1 Ziffer 9
Das Alterszertifizierungsgesetz: Ziffer 9 des AltZertG § 1 besagt, dass der Anbieter schriftlich darüber informieren muss, wie er ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt.
Die eenergieRENTE erfüllt die Nachhaltigkeitsberichtspflicht.
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Arbeitgeber sorgen so für positive Imagebildung. Und Arbeitnehmer machen gutes Geld für gute Renten.

